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Garantie / Verkaufsbedingungen

Bei den nachfolgend formulierten Vertragsbedingungen und Anleitungen handelt es sich um eine freie Übersetzung, die lediglich dem besseren Verständnis dienen soll. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein die in englischer Sprache verfaßten Vertragsbedingungen und Anleitungen zwingend und vertragsgegenständlich sind.

Der Verkäufer garantiert ausdrücklich, dass alle an den Käufer verkauften Waren frei sind von Materialfehlern, die aus der Verarbeitung durch den Verkäufer resultieren. Diese ausdrückliche Garantie findet nur dann Anwendung, wenn der Käufer dem Verkäufer für alle Ansprüche aus behaupteten Materialfehlern, die aus der Verarbeitung durch den Verkäufer resultieren oder aus unvollständiger Lieferung oder Fehllieferung, aus Verlust oder Beschädigung während der Beförderung oder, wenn die Produkte nicht mit der Garantie des Verkäufers oder mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers (in Quantität, Qualität und/oder Konformität) übereinstimmen, eine ausführliche und genaue Beschreibung liefert, schriftlich innerhalb von 15 Tagen nachdem der Käufer einen solchen Materialfehler zur Kenntnis genommen hat oder unter normalen Umständen zur Kenntnis hätte nehmen müssen und, in jedem Falle, bis spätestens: (i) 180 Kalendertage ab dem Lieferdatum, (ii) 15 Kalendertage nachdem die Produkte in Gebrauch genommen oder verarbeitet worden sind. Der Käufer hat dem Verkäufer ebenso in angemessener Weise Gelegenheit dazu zu geben, jeden Anspruch zu prüfen oder fehlerhafte Ware zu untersuchen, ansonsten gilt diese ausdrückliche Garantie als durch den Käufer abbedungen. Produkte, von denen behauptet wird, dass sie nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, sind nach Möglichkeit für eine Inspektion durch den Verkäufer aufzubewahren und, wenn sie ausgetauscht wurden oder eine Rückvergütung erfolgt ist, sind diese Produkte an den Verkäufer zurückzuschicken (auf Kosten des Verkäufers), auf Wunsch des Verkäufers und, wenn dies angemessen erscheint.

DIESE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE SCHLIESST AUS UND ERSETZT JEDE ANDERE, NICHT AUSDRÜCKLICH HIER DARGELEGTE GARANTIE, GLEICH OB AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT, DIES EINSCHLIESSLICH – ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF – JEDE IMPLIZIERTE GARANTIE FÜR ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER TAUGLICHKEIT.

Der Verkäufer ist nicht verantwortlich (wegen Vertragspflichtverletzung oder auf andere Weise und unabhängig von jeglicher Sorgfaltspflichtverletzung oder einer anderen Handlung, Nichterfüllung oder Unterlassung durch den Verkäufer oder einen seiner Mitarbeiter oder Agenten) für Betriebsausfall (einschließlich Verlust des Firmenwertes („goodwill“), Verlust von Geschäften oder Verlust voraussichtlicher Ersparnisse), Beschädigungen oder Aufwendungen, Installationskosten oder Kosten für Arbeitskräfte, die sich direkt oder indirekt aus dem Verkauf, der Handhabung oder dem Gebrauch der Produkte (gleich, ob diese einzeln oder in Kombination mit anderen Produkten erfolgen) ergeben, oder aus jedem anderen damit im Zusammenhang stehenden Grund. Die einzige Haftung des Verkäufers hieraus ist in jedem Falle ausdrücklich beschränkt auf Ersatzlieferung (in der ursprünglich gelieferten Form) von Produkten, die nicht mit dieser ausdrücklichen Garantie übereinstimmen oder, nach Wahl des Verkäufers, Rückerstattung, oder Gutschrift zugunsten des Käufers in Höhe eines dem Verkaufspreis des Produktes entsprechenden Betrages ex-work und ex-VAT (oder zu einem angemessenen Teil des Preises, wenn die Produkte aus anderen als vom Verkäufer zu vertretenden Gründen an Wert verloren haben oder gebraucht oder verarbeitet worden sind), gleich ob solche Ansprüche sich aus einer Verletzung dieser Garantie oder einer Sorgfaltspflichtverletzung ergeben. Ohne die Allgemeingültigkeit des vorgenannten zu beschränken, ist diese ausdrückliche Garantie aber nur dann anwendbar, wenn die Produkte einzig in der bestimmungsgemäßen Art und Weise und ihrem Verwendungszweck entsprechend, sowie unter Beachtung der Gebrauchsanweisung des Verkäufers verwendet worden sind. Diese ausdrückliche Garantie ist unwirksam und nicht anwendbar auf Waren, die einem Fehlgebrauch, der Verletzung einer Sorgfalt, einem Unfall, einer Beschädigung, einer unsachgemäßen Installation oder Instandhaltung ausgesetzt worden sind, oder Waren, die durch irgendeinen anderen als den Verkäufer oder dessen bevollmächtigten Vertreter abgeändert oder repariert worden sind. Wenn die Waren auf irgendeine Art und Weise durch einen anderen als den Verkäufer verarbeitet worden sind, beschränkt sich diese ausdrückliche Garantie auf die Waren in ihrem ursprünglichen, nicht verarbeiteten Zustand.
Die Garantie des Verkäufers ist weder anwendbar auf Waren zweiter Wahl, Restbestände oder Muster oder Waren, die als technisch überholt verkauft werden oder Ausschussware, noch ist die Garantie anwendbar, wenn die behaupteten Mängel irgendeinem Material des Käufers zurechenbar sind, das dieser zur Verarbeitung oder Verbindung mit den Produkten an den Verkäufer geliefert hat; der Verkäufer hat keine Verpflichtung irgendeines dieser Materialien vor der Verarbeitung oder Verbindung zu untersuchen. Wenn dem Käufer irgendein Modell oder Muster gezeigt worden ist, wurde dieses Modell lediglich benutzt um die allgemeine Ausführung und die Qualität der Waren zu veranschaulichen und ist nicht dazu da, zu garantieren, dass die Waren diese Ausführungsnatur haben werden. Kein Agent, Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers ist in irgendeiner Weise bevollmächtigt, den Verkäufer an irgendeine die Waren betreffende Darstellung, Affirmation, oder Garantie zu binden; eine jede solche Darstellung, Affirmation, oder Garantie gilt nicht als Teil der Grundlage des Kaufvertrages und ist uneinklagbar. Im Rahmen einer Angebotsanfrage für die Produkte des Verkäufers, kann es dazu kommen, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer technische Auskünfte und Serviceleistungen erbringt. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie im Zusammenhang mit einer solchen Auskunft oder Serviceleistung und – ohne dadurch die Allgemeingültigkeit des vorgenannten zu beschränken – übernimmt der Verkäufer keine Haftung für eine Auskunft oder geleistete Unterstützung oder für aus einer solchen Auskunft oder einer solchen Unterstützung resultierende Konsequenzen, vielmehr werden diese erbracht und angenommen auf Gefahr des Käufers.
Die Anwendung der hierin festgesetzten Garantie erstreckt sich nur auf solche Produkte, die auf den Datenblättern in diesem Katalog zur Zeit ihres Ankaufs erscheinen und auf solche Produkte, die von Zeit zu Zeit ein in diesen Datenblättern aufgeführtes, existierendes Produkt ersetzen.
Sollte die gegenständliche Garantie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airtech Europe Sarl kontrahieren, ist letzterer der Vorrang zu gewähren.

WARNHINWEIS
NUR PRODUKTE, DIE DIREKT VON AIRTECH ODER DURCH EINEN AUTORISIERTEN AIRTECH HÄNDLER VERKAUFT WERDEN, SIND VON UNSERER BESCHRÄNKTEN GARANTIE ERFASST. FÜR WEITERE INFORMATIONEN KONTAKTIEREN SIE BITTE AIRTECH EUROPE SARL.

Allgemeines
Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Airtech erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von Airtech nicht anerkannt, es sei denn, die Airtech hat deren Geltung innerhalb einer ihrer Auftragsbestätigungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Den Mitarbeitern oder Agenten des Verkäufers ist es nicht gestattet, diese Verkaufsbedingungen zu verändern oder zu ergänzen. Die vorgenannten Personen sind ferner nicht dazu berechtigt, eine Bestellung entgegenzunehmen, die nicht auf einem Verkaufsformular des Verkäufers erfolgt ist. Die Verpflichtung des Verkäufers tritt erst dann in Kraft, wenn der Käufer die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Rechnung des Verkäufers in Empfang nimmt; je nachdem welches der beiden Dokumente früher eintrifft. In jedem Falle sind in der Annahme von Gesamt- oder Teillieferungen durch den Käufer sowie in der Bezahlung seitens des Käufers an den Verkäufer die Anerkennung der Verkaufsbedingungen des Verkäufers durch den Käufer und ein Verzicht des Käufers im Hinblick auf die Geltung seiner Einkaufsbedingungen zu sehen.

Preise
Für die Waren, die innerhalb von 30 Tagen von dem Tag der Auftragsbestätigung des Verkäufers an versandt werden sollen, wird der durch den Verkäufer festgelegte Preis in Rechnung gestellt. Für die Waren, die nach mehr als 30 Tagen von dem Tag der Auftragsbestätigung an zum Versand gebracht werden sollen, kann der Preis durch den Verkäufer entsprechend der dem Verkäufer entstehenden Mehrkosten und/oder generellen Preiserhöhungen, die nach dem Datum der Auftragsbestätigung des Verkäufers eingetreten sind, angehoben werden. Soweit nicht anderweitig vereinbart, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und aller anderen Abgaben, Gebühren, Frachtkosten oder Zollgebühren.
Airtech behält sich das Recht vor, aufgrund von Änderungen in den Rohstoffpreisen oder aufgrund von Bestellungsänderungen durch den Kunden, seine abgebotenen Preise zu korregieren.

Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung des Verkäufers nichts anderes ergibt, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Alle zugunsten des Verkäufers fälligen Beträge sind ohne jeden Abzug in der vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung angegebenen Währung und an der vom Verkäufer innerhalb seiner Auftragsbestätigung bezeichneten Adresse (Luxemburg) oder jeder anderen vom Verkäufer gewünschten Adresse zu zahlen. Weder die Annahme eines Wechsels noch eines vergleichbaren Dokuments durch den Verkäufer ist als Zahlung anzusehen. Eine Zahlung gilt erst zu dem Zeitpunkt als erfolgt, in welchem die Gesamtsumme dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben worden ist. Jeder dem Verkäufer aufgrund dieses Vertrags zustehende Betrag, der nicht bis zu dem hier festgesetzten Termin bezahlt worden ist, erhöht sich ohne die Notwendigkeit einer Zahlungserinnerung um 10%, mindestens aber um 75,00 €.

Unbeschadet dessen werden Verzugszinsen zu einem monatlichen Zinssatz in Höhe von 1,5% der Rechnungssumme erhoben. Für den Fall, dass der Käufer die hier festgesetzten Zahlungsbedingungen nicht einhält, oder nach dem Ermessen des Verkäufers Anhaltspunkte für eine unzureichende Kreditwürdigkeit des Käufers vorliegen, kann der Verkäufer nach seinem Ermessen die Zahlung aller ausstehenden Rechnungsbeträge verlangen; unabhängig von deren Fälligkeit. Zudem ist der Verkäufer dazu berechtigt, alle noch zur Lieferung ausstehenden Bestellungen zu stornieren und jegliche weitere Lieferung bis zum Empfang einer Barzahlung oder einer ausreichenden Sicherheitsleistung abzulehnen. Solange Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer zur Zahlung ausstehen, tritt der Käufer dem Verkäufer zur Sicherung dieser Forderungen, sämtliche Ansprüche ab, die er (der Käufer) gegen seine Käufer oder Kunden hat.

Aufrechnung und Zurückbehaltung
Soweit nicht eine anderweitige schriftliche Bestätigung des Verkäufers hierzu vorliegt, sind die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft. Dem Verkäufer steht es zu, einen entsprechenden vom Käufer erhaltenen Betrag gegen eine ihm (dem Verkäufer) gegenüber aus diesem oder aus einem anderen Vertrag bestehende Forderung aufzurechnen. 

Gefahrübergang
Die Gefahr des Untergangs der Ware wird auf den durch den Verkäufer festgelegten Erfüllungsort verlagert. Jegliche Materialien des Käufers, die zum Zwecke der Verarbeitung zum Geschäftsbetrieb des Verkäufers versandt werden, verbleiben zu jeder Zeit im Risikobereich des Bestellers/Käufers, unabhängig davon, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung des Verkäufers gegeben ist oder nicht. Auf alle Export Verkäufe finden die internationalen Handelsklauseln (die Incoterms) Anwendung.

Transport- und Versandvorschriften (Lieferung)
Die Liefer- oder Abfertigungszeiten in den Auftragsbestätigungen des Verkäufers sind freibleibend. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich an die innerhalb der Auftragsbestätigung angegebenen Orte und zu den auf der Auftragsbestätigung des Verkäufers vermerkten Bedingungen. Soweit nicht anderweitig auf der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben, ist Erfüllungsort grundsätzlich der Geschäftssitz des Käufers. Für Verluste und Beschädigungen, die während des Entladens entstehen, haftet der Käufer. Der Käufer nimmt die Warenlieferung zu jedem vom Verkäufer festgesetzten Liefertermin an. Ist ein solcher Liefertermin nicht vereinbart worden, erfolgt die Annahme an dem seitens des Käufers gewünschten Termin; jedenfalls aber innerhalb eines angemessenen Zeitraums. In den hierzu geeigneten Fällen, ist der Verkäufer zur vorzeitigen Lieferung berechtigt. 
Der Käufer übernimmt alle Lager- und anderweitigen Kosten, die durch Nichteinhaltung dieser vertraglichen Bestimmungen entstanden sind. Der Käufer übermittelt dem Verkäufer unverzüglich alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und leistet ihm die hierbei notwendige Unterstützung. Für die Verbringung der Waren zum Erfüllungsort behält  sich der Verkäufer das Recht zur Auswahl der Beförderungsart und des Frachtführers vor.

Wird der Versand auf Wunsch des Käufers unter Verwendung spezieller Beförderungsmaßnahmen ausgeführt, trägt der Käufer die dafür entstandenen Kosten. Die Entgegennahme der Lieferung durch den Käufer oder dessen Frachtführer stellt einen unwiderleglichen Beweis für die Auslieferung dar. Der Käufer akzeptiert die handelsüblichen Fertigungstoleranzen ebenso wie Gewichts- und Mengenunterschiede von nicht mehr als 5% des vertraglich vereinbarten Gewichts bzw. der vertraglich vereinbarten Mengen. In Fällen von teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung aus irgendeinem Grunde kann der Verkäufer, soweit  dies angemessen und geeignet erscheint, den verfügbaren Warenbestand zur Lieferung an einige oder alle seine Abnehmer anweisen. Auch zu Teillieferungen ist der Verkäufer in diesen Fällen berechtigt. Dementsprechend berührt das Ausbleiben einzelner Lieferungen oder ein anderes diesem Bereich des Vertrags zuzuordnendes Unvermögen des Verkäufers zur Leistung die übrigen Lieferungen nicht.

Höhere Gewalt (force majeure)
Der Verkäufer übernimmt (unabhängig vom Vorliegen einer Sorgfaltspflichtverletzung seinerseits) keine Haftung für die Nichteinhaltung des Vertrags aufgrund von Umständen, welche außerhalb seines Einflussbereichs (“reasonable control”) liegen und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Käufer verhindern oder einschränken. Zwischen den Vertragsparteien wird ausdrücklich vereinbart, dass eine Annahme von “höherer Gewalt” (force majeure) sich nicht auf die nachfolgend bezeichneten Beispiele beschränkt: Feuer, Explosion, Unfall, Hochwasser, Arbeitskampf oder Mangel an Arbeitskräften, Krieg, Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt, Unmöglichkeit der Beschaffung des passenden Materials, der passenden Arbeitsgeräte (Apparaturen), Brennstoffe, Energien und/oder Transportkapazitäten, Insolvenz von Zulieferbetrieben, der Eintritt eines unabwendbaren oder unvorhersehbaren Ereignisses.

Gewährleistung
Eine über die ausdrücklich schriftlich festgelegten Gewährleistungen hinausgehende Garantie wird seitens des Verkäufers nicht gewährt; mit Ausnahme derjenigen, dass die hier veräußerten Waren frei sind von infolge der Bearbeitung durch den Verkäufer entstandenen Materialfehlern. Die Übernahme der Gewähr durch den Verkäufer setzt die Einhaltung sämtlicher produktbezogenen Anweisungen voraus. Für Waren, die unsachgemäß oder unter Mißachtung der notwendigen Sorgfalt behandelt worden sind, die durch einen Störfall, eine Beschädigung, unsachgemäßen Einbau oder Instandhaltungsarbeiten zu Schaden gekommen sind, oder Waren, die durch eine andere Person als den Verkäufer oder eine vom Verkäufer autorisierte Person abgeändert oder repariert worden sind besteht eine Gewährleistung nicht. Soweit Waren in irgendeiner Weise von einer anderen Person als dem Verkäufer verarbeitet worden sind, beschränkt sich die Anwendung der gegenständlichen Gewährleistungsregelungen auf die unverarbeiteten Produkte. Der Käufer überprüft die gelieferten Produkte innerhalb eines dem ordnungsgemäßen und handelsüblichen Geschäftslauf entsprechenden Zeitrahmens nach Lieferung. Der Käufer informiert den Verkäufer vollumfänglich über jede unvollständige oder fehlerhafte Lieferung, Verlust oder Beschädigung während der Versendung oder Abweichungen des Produkts von der verkäuferseitig ausgesprochenen Garantie oder den Angaben auf der Auftragsbestätigung des Verkäufers (in Quantität, Qualität oder Konformität) innerhalb von 15 Tagen nachdem er einen der oben aufgeführten Fehler festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte feststellen müssen, benachrichtigen. Jedenfalls aber sollte eine Benachrichtigung erfolgt sein bis spätestens:

  1. 180 Kalendertage von dem Tage der Lieferung an,
  2. 15 Tage, nachdem die Produkte verwendet oder verarbeitet worden sind; ansonsten ist von einem Verzicht des Käufers auf die ihm hier zustehenden Ansprüche auszugehen.

If it is shown to Seller’s reasonable satisfaction that the products fail materially to comply with Seller’s Warranty, or with Seller’s order confirmation, Seller shall be given a reasonable opportunity to correct such failure and if Seller does not or is unable to do so, Seller will, at his sole option, replace the products or refund the price paid by Buyer (or if the products have depreciated for reasons other than Seller’s default or have been used or put into process a reasonable part of the price). Goods shall not be returned to seller without Seller’s permission.
Replacement products are covered by these conditions including Seller’s Warranty. Products which are alleged not to comply with the contract shall as far as possible be preserved for inspection by Seller and if replaced or if a refund is made shall be returned to Seller (at Seller’s cost) if Seller reasonably so requests.
The Seller’s warranty does not apply to seconds, remainder stock or samples or to goods sold as obsolete or sub standard, nor does apply if the alleged defect are attributable to any material of the Buyer furnished to the Seller for processing or incorporation into the products and Seller shall be under no duty to examine any such material prior to such processing or incorporation. If any model or sample was shown to Buyer, such model was used merely to illustrate the general type and quality of the goods and not to warrant that the goods would be of that type of nature. No agent, employee, or representative of Seller has any authority to bind Seller to any representation, affirmation, or warranty concerning the goods and any such representation, affirmation or warranty shall not be deemed to have become a part of the basis of the sales contract and shall be unenforceable. Only products sold directly by Airtech or through an authorized Airtech distributor are covered by the present limited warranty.

Haftungsbeschränkung
Der Verkäufer ist nicht haftbar (innerhalb vertraglicher Verschuldenshaftung oder anderweitig, unbeschadet einer Sorgfaltspflichtverletzung oder einer anderen Handlung oder Unterlassung des Verkäufers, einer seiner Mitarbeiter oder Agenten) für den Verlust (einschließlich des Verlustes des Firmenwertes, eines Betriebsausfalls oder antizipierter Ersparnisse), die Aufwendungen, die Einbaukosten, die Kosten für Arbeitskräfte, welche sich direkt oder indirekt aus dem Verkauf, der Berarbeitung und/oder dem Gebrauch der Produkte (unabhängig davon, ob die Produkte einzeln oder in Kombination mit anderen Produkten verwendet werden) oder aus einem anderen diesbezüglichen Grund ergeben.

Technische Anweisungen
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Effizienz der Airtech Produkte für irgeneine bestimmte Art des Gebrauchs. Alle Produkte sind “gekauft wie gesehen”. In jedem Falle beschränkt sich die Haftung der Airtech ausdrücklich auf Ersatzlieferung (in der ursprünglich gelieferten Ausführung) oder, nach eigenem Ermessen des Verkäufers, Rückzahlung oder Gutschrift in Höhe des ursprünglichen Verkaufspreises “ex-work” und ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auf Anfragen des Käufers bezüglich der Verwendung der Produkte, bemüht sich der Verkäufer dem Käufer jeglichen ihm zur Verfügung stehenden technischen Hinweis zu erteilen oder dem Käufer seine Unterstützung anzubieten. Der Verkäufer kann auch technische Beratung und Service leisten und, sofern es vom Käufer gewünscht wird, sich um die Belieferung des Käufers mit passenden Ingenieurleistungen bemüht, die von Dritten zur Konstruktion benötigt werden. Festzuhalten ist, dass der Verkäufer sowohl für die gegebenen Hinweise und die Unterstützung als auch für die daraus resultierenden Konsequenzen keinerlei Verantwortung oder Haftung übernimmt. Dieses Risiko wird auf den Käufer übertragen und von diesem anerkannt.

Übertragung einer Bestellung und Abtretung
Der Käufer ist nicht dazu berechtigt, eine Bestellung oder eine hieraus resultierende Forderung ganz oder teilweise abzutreten oder anderweitig zu übertragen; es sei denn der Verkäufer hat dieser Übertragung zuvor schriftlich zugestimmt. Die ganz oder teilweise Übertragung von Bestellungen durch den Verkäufer ist auch ohne Zustimmung des Käufers möglich.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Der Käufer stellt sicher, dass er sämtliche Produkte wohlbehalten und rechtmäßig erhalten hat, einlagert und wartet, sie rechtmäßig verwendet oder anwendet und, dass er sich die dem Verkäufer diesbezüglich zur Verfügung stehenden, relevanten Informationen beschafft. Der Käufer trägt Sorge dafür, dass jede entsprechende Sicherheitsinformation an die Kunden ausgegeben und von diesen zur Kenntnis genommen wird; ebenso an alle anderen Personen, welche diese Informationen zur sicheren Handhabung und zum sicheren Gebrauch der Produkte benötigen.

Vertragsaufhebung und –aussetzung
Der Verkäufer kann (ohne Einfluss auf seine sonstigen Rechte und Entschädigungs- ansprüche), seine Leistungen betreffend den gesamten Vertrag oder Teilbereiche des Vertrages aufkündigen oder aussetzen, wenn:

  1. der Käufer in Annahme- oder Zahlungsverzug ist oder eine andere Vertragspflichtverletzung begangen hat; oder
  2. der Käufer bankrott oder insolvent ist oder ein Insovenzverwalter oder ein Hypothekengläubiger sämtliche “materiellen Bestandteile” der Geschäftsanteile des Käufers in Besitz nimmt, oder der Käufer ein ausländisches Equivalent des zuvor genannten erleidet; oder
  3. der Verkäufer nachvollziehbare Gründe für die Vermutung hat, dass ein in Punkt (ii) beschriebenes Ereignis eingetreten ist oder eintreten wird oder der Käufer dem Verkäufer angezeigt hat, dass er am Tage der Fälligkeit nicht für die Produkte zahlen wird.

Eigentumsvorbehaltsklausel
Alle Waren, die geliefert wurden oder werden müssen verbleiben solange im Eigentum des Verkäufers bis dieser die Zahlung für die Waren vollumfänglich erhalten hat. Wenn die Waren vom Käufer vermischt oder verarbeitet werden, so dass diese Waren ihre „Identität” verlieren oder unwiederbringlich mit anderen Waren vermischt oder in diese eingearbeitet worden sind, geht das daraus resultierende Produkt („the Downstream Product”) bis zu dem Zeitpunkt in das Eigentum des Verkäufers über, an dem er die Zahlung für die Waren vollumfänglich erhalten hat. Dies gilt nur, solange der Wert der anderen Waren (bemessen anhand des dem Käufer in Rechnung gestellten Preises oder, wenn nicht vorhanden, anhand der dem Käufer entstandenen Herstellungskosten) den Lieferpreis der Waren des Verkäufers nicht übersteigt. Tritt dieser Fall ein, hat der Käufer das Recht, die gelieferten Waren und/oder die „Downstream Products” an einen Dritten zu veräußern, unter der auflösenden Bedingung der vollumfänglichen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers gegenüber dem Verkäufer (Airtech). In diesem Fall tritt der Käufer die daraus resultierende Forderung dem Verkäufer im voraus ab, um den Zahlungsanspruch des Verkäufers zu sichern.

Geistiges Eigentum / Schutzrechte
Der Käufer zeigt dem Dritten die Abtretung der Forderung an. Solange das Eigentum an den Waren oder an den „Downstream Products” noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, versichert der Käufer diese gegen alle gewöhnlichen Risiken zum vollen Wiederbeschaffungswert (Neuwert). Der Käufer verkauft, gebraucht oder teilt sein Besitzrecht an den Waren und „Downstream Products” lediglich zum Zwecke des Handels und bewahrt, sofern dies angemessen erscheint, jede Lieferung separat und deutlich als das Eigentum des Verkäufers identifizierbar. Der Käufer verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden oder von ihm verwendeten Handelsmarken und/oder die Handelsbezeichnungen nicht in irgendeiner Art und Weise zu verwenden, die vom Verkäufer nicht genehmigt worden ist. Der Käufer entschädigt den Verkäufer für jede Haftung des Verkäufers, die sich aus folgenden Gründen ergeben hat:

  1. Infolge eines Einbringens der Materialien des Käufers in die Produkte oder, durch Anbringen einer Handelsmarke, einer Handelsbezeichnung an den Produkten oder Verwendung einer bestimmten Formgebung der Produkte nach den Instruktionen des Käufers oder im Zusammenhang mit irgendeiner anderen Anweisung des Käufers in Bezug auf die Produkte und,
  2. In Relation zu irgendeiner dritten Partei, die sich aus dem Gebrauch der Produkte, dem Handel mit den Produkten durch den Käufer ergebenden Schadensersatzansprüche (unabhängig davon, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung des Verkäufers, seiner Agenten oder Mitarbeiter vorliegt oder nicht); mit Ausnahme des Falles einer vorsätzlichen Unterlassung seitens des Verkäufers.

Die ersatzpflichtige Partei zeigt der anderen Partei unverzüglich jede relevante Inanspruchnahme an, kommt begründeten Forderungen umgehend nach, um den Umfang der Haftung soweit als möglich zu minimieren und eine weitergehende Haftung zu verhindern. Die ersatzpflichtige Partei gestattet der anderen Partei die Verhandlungsführung und jede andere Aktivität; soweit diese zum Zwecke der Herbeiführung eines Vergleichs angemessen sind.

Verschiedenes
Bekanntmachungen sind in schriftlicher Form an die Adresse des Verkäufers oder des Käufers zu versenden und gelten als am ersten Werktag nach Versand per Kurier oder per Fax (Gegenstand der Bestätigung des Zugangs) als zugestellt. Die Angabe “bedingte Annahme” (Annahme unter Vorbehalt) durch den Käufer auf einem Lieferschein bewirkt nicht, dass der Verkäufer einen Ersatzanspruch oder die Berechtigung zur bedingten Annahme anerkennt.
Das Unterlassen des Verkäufers hinsichtlich der Durchsetzung eines seiner aus diesem Vertrag erwachsenden Ansprüche kann nicht als ein Verzicht auf die ihm zustehenden Rechte aus diesem Vertrag oder als Billigung irgendeiner weiteren Rechtsverletzung ausgelegt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften und diese unwirksame Bestimmung ist als nichtig zu betrachten.

Sprache
Sollte es in Bezug auf die Auslegung der deutschen Übersetzung dieser Vertragsbedingungen und der englisch-sprachigen Version zu Problemen kommen, ist die englische Version Die gegenständlichen Vertragsbedingungen unterliegen dem luxemburgischen Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit der luxemburgischen Gerichtsbarkeit oder - nach Wahl des Verkäufers - die Zuständigkeit eines für den Geschäftsbetrieb des Käufers örtlich und sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Die Anwendung der Übereinkommen betreffend die Rechtsangleichung auf dem Gebiet des internationalen Handels mit beweglichen Sachen ist ausgeschlossen.

Anzuwendendes Recht
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten durch den Verkäufer gesammelt, be- und verarbeitet werden in Übereinstimmung mit dem Luxemburgischen Gesetz vom 2. August 2002. Der Käufer hat eine Zugangsberechtigung zu seinen persönlichen Daten, er hat das Recht, sich über seine persönlichen Daten zu informieren und /oder diese abändern zu lassen.

Datenschutzerklärung
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten durch den Verkäufer gesammelt, be- und verarbeitet werden in Übereinstimmung mit dem Luxemburgischen Gesetz vom 2. August 2002. Der Käufer hat eine Zugangsberechtigung zu seinen persönlichen Daten, er hat das Recht, sich über seine persönlichen Daten zu informieren und /oder diese abändern zu lassen.

Lagerbedingungen
Wenn der Käufer in den entsprechenden Airtech-Datenblättern keine spezifischen Lagerbedingungen für Produkte findet, weist der Verkäufer darauf hin, dass Produkte mit unbegrenzter Haltbarkeit unter folgenden Bedingungen gelagert werden sollten:

  1. Material sollte in der Originalverpackung gelagert werden.
  2. Die Lagerbedingungen sollten eine Temperatur zwischen 72 °F (+/- 9 °F), 22 °C (+/- 5 °C) und 50 % (+/- 10 %) relative Luftfeuchtigkeit betragen. Es wird empfohlen, bei der Verwendung des Materials auf die gleichen Bedingungen zu achten.
  3. Die schädlichen Einflüsse durch Feuchtigkeit und direkte Sonneneinstrahlung bei der Lagerung von Materialien im Freien müssen vermieden werden.

So bestellen Sie Airtech-Produkte


Bestellinformationen
Die Bestellung sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Ihre Bestellnummer
  • Vollständige Lieferadresse (keine Postfächer) und Rechnungsadresse
  • Vollständige Produktbeschreibung und Menge
  • Spezielle Verpackungsanforderungen (falls erforderlich)
  • Spezifikationen, nach denen die Waren zertifiziert werden sollen (falls erforderlich)
  • Angebotsnummer (falls zutreffend)
  • Gewünschter Liefertermin.

Wenn die oben genannten Informationen nicht verfügbar sind, kann sich der Auftrag bis zur Verfügbarkeit zusätzlicher Informationen verzögern.

Bestellanforderungen für Verpackungsfolien
Die folgenden Informationen werden für alle Bestellungen von Verpackungsfolien benötigt:

  • Produktbeschreibung
  • Anzahl Rollen
  • Stärke
  • Breite
  • Länge
  • Ausführung: Folie (SHT), Mittelfalz (CF), Flachschlauch (LFT), Flachschlauch mit Seitenfalte (LFT-G)
  • Spezielle Verpackungsanforderungen
  • Spezifikationen, nach denen die Waren zertifiziert werden sollen.


Versand
Airtech Europe Sarl arbeitet mit Distributoren in ganz Europa zusammen. Diese unterhalten lokale Lagerbestände und Unternehmensbüros, um Ihnen in kürzester Zeit den besten Service zu bieten. In der Regel sind in den Preisen die Versandkosten der Airtech Advanced Materials Group, Steuern, Zölle und Versicherungen enthalten. Wir empfehlen dringend, die FCA-Definition (Free Carrier Point) für Ihre spezifische Lieferung anzufordern.

Auftragsänderungen
Bestellungen können durch schriftliche Mitteilung vor dem Versand geändert werden, jedoch kann jede Änderung der Lieferkonfiguration oder -nummer dazu führen, dass die Lieferung entsprechend der neuen Lieferzeit verschoben wird. Änderungen oder Stornierungen von speziellen „kundenspezifischen“ Aufträgen sind nach Auftragseingang nicht zulässig.

Retouren
Nach vorheriger Genehmigung akzeptiert Airtech die Rücksendung aller nicht „kundenspezifischen“ Produkte innerhalb von 30 Tagen nach Versand durch Airtech. Alle Anträge auf Rückgabebewilligung bedürfen der Schriftform mit einer ausführlichen Erläuterung und dem Grund für die Rückgabe. Nach 30 Tagen angeforderte Rücksendungen werden nur, wenn überhaupt, innerhalb einer angemessenen Frist nach Versand zum Zwecke der Kundenprüfung genehmigt. Airtech akzeptiert keine Rücksendungen von Prepreg-Materialien oder „kundenspezifischen“ Produkten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schlitzware, Heissnahtprodukte, Schläuche, genähte Konstruktionen, Nichtlager-Drucksachen, Artikel, bei denen eine Mindestbestellmenge angegeben ist, Sondergrößen usw.). Alle zurückgegebenen Produkte müssen sich in neuem Zustand und in den Originalgebinden oder -verpackungen befinden. Der Kunde ist für die Transportkosten der zurückgesandten Produkte an Airtech verantwortlich, sofern mit Airtech nichts anderes vereinbart wurde. 

Zurückgesandte Produkte werden bei Airtech nicht akzeptiert, es sei denn, ihnen liegt eine von Airtech ausgestellte Rücksendegenehmigungsnummer bei. Die ausgestellten Rückgabegenehmigungsnummern sind 60 Tage gültig. Wenn Airtech das Rückgabeprodukt nicht innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellungsdatum erhalten hat, wird die Rücksendung nicht akzeptiert. 
Nach Ablauf der 30-tägigen Kulanzfrist wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von mindestens 15 % des Nettokaufpreises für Folgendes erhoben:

  • Eventuelle Rücksendungen aufgrund von Fehlern bei der Kundenbestellung
  • Alle Rücksendungen, die auf individuellen Umständen beruhen, bei denen Airtech durch die Rücksendung erhebliche Kosten entstehen (z. B. Verwaltungskosten, Haltbarkeitsbedenken, Bestandsprobleme).

Diese Wiederbevorratungsgebühr kann nach Entscheidung von Airtech je nach den individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Auftrags erlassen oder auf bis zu 50 % erhöht werden; jedoch sind 15 % als Standard zu verwenden.

Lieferfähigkeit und Konsistenz der Produkte
Unsere Produkte sind nicht zum Einbau in Flugzeuge geeignet, sondern Verbrauchsmaterialien, die für das Vakuumverpacken von Verbundteilen verwendet werden. Unsere Produkte werden seit über 35 Jahren weltweit sicher eingesetzt, sind qualifiziert und erfüllen eine Vielzahl von weltweiten Spezifikationen. Alle Produkte unserer Lieferanten entsprechen unserem Datenblatt, in dem die Parameter für die Verwendung unserer Produkte festgelegt sind. Eine sichere Versorgung unserer Kunden mit Produkten ist Airtech ein wichtiges Anliegen. Um zu gewährleisten, dass unsere Kunden trotz der Wechselfälle auf dem Markt ein Produkt erhalten, qualifizieren wir mehrere Quellen für unsere Produkte und Rohstoffe. Die Tatsache, dass Airtech über mehrere Quellen verfügt, hat es Airtech ermöglicht, eine konstante Materialversorgung auch in den schwierigsten Zeiten aufrecht zu erhalten, und ermöglicht es Airtech, Produkte, die immer dem Datenblatt in der in diesem Katalog angegebenen Form entsprechen, bei Bedarf von einem anderen Lieferanten zu beziehen, um die Bestellung eines Kunden zu erfüllen. Airtech verfügt weltweit über vier Standorte, die Materialien produzieren oder verarbeiten. Jede dieser Airtech-Einrichtungen ist die technologisch fortschrittlichste ihrer Art auf der Welt und bietet bei Bedarf Unterstützung für unsere weltweite Lieferkette.

Vom ersten Tag der Gründung von Airtech International, Inc. und seinen verbundenen Unternehmen an hatte Airtech ein herausragendes Ziel: Produkte zu entwickeln und zu liefern, deren Leistung die täglichen Bedürfnisse seiner Kunden nach qualitativ hochwertigen, zuverlässigen Produkten erfüllt und als Lösung für die Probleme der Kunden dient. Aus diesem Grund beschreibt Airtech, wie jedes seiner Produkte funktionieren soll, d. h. Temperaturbereich, Reißdehnung, Zugfestigkeit, Dichte, Streckgrenze, Haltbarkeit, etc. 
Es ist das absolute Versprechen von Airtech, dass alle seine Produkte, wenn sie an einem seiner Standorte auf der ganzen Welt verkauft werden, diesen Leistungsbeschreibungen entsprechen, wie sie in den Datenblättern des Katalogs beschrieben sind. 
Die Bestellung bei Airtech gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie mit nur einer Bestellung mehrere Bezugsquellen haben.

Produktänderungen: Airtech behält sich das Recht vor, die Herstellung oder den Verkauf eines Produkts jederzeit einzustellen oder seine Produkte zu ändern, zu modifizieren oder neu zu gestalten. 

Materialtoleranz: Für alle unsere Materialien sind die Angaben zu Dicke, Breite und Rollengröße eine Näherung auf der Grundlage von „typischen“ Werten, die einen Nennbereich aufweisen und nicht für Spezifikationszwecke bestimmt sind. Leichte Farbschwankungen der Produkte sind normal und haben keinen Einfluss auf die Leistung.